Umschuldung
Informationen zur Umschuldung
Als Umschuldung bezeichnet man das Ablösen eines bestehenden Darlehens durch Aufnahme eines anderen Darlehens bei einer anderen Gesellschaft. Belässt man das Darlehen bei ein und derselben Gesellschaft spricht man hingegen von einer Prolongation.
Eine Umschuldung kann grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn das Darlehen auch dafür freigegeben ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich nicht gerade in einer Zinsbindungszeit befindet.
In dieser Zeit, für die das Darlehen fest abgeschlossen ist, sind Umschulden meist nicht möglich, und wenn doch, dann nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
