Selbstschuldnerische Bürgschaft

Informationen Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die Selbstschuldnerische Bürgschaft bezeichnet das Eintreten einer Privatperson als Bürge für die Kreditverpflichtungen eines Darlehensnehmers.


Für eine Gesamtschuldnerische Bürgschaft ist es dabei notwendig, dass der Darlehensnehmer und der Bürge nicht in ein- und dieselbe Kasse wirtschaften, also zum Beispiel Lebenspartner sind.

Als Besonderheit einer Selbstschuldnerischen Bürgschaft gilt zudem, dass der Bürge auch in Anspruch genommen werden kann ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers offiziell festgestellt wurde.

Der Bürge haftet mit seinem gesamten Besitz so lange, bis die Verpflichtungen des Darlehensnehmers aus dem Vertrag komplett zurückbezahlt sind.