Private Insolvenz

Informationen zur Privaten Insolvenz

Seit 1999 können auch überschuldete Privatpersonen Insolvenz beantragen. Die Private Insolvenz ist ein im Gegensatz zur Unternehmensinsolvenz stark vereinfachtes Verfahren.


In Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung oder einem Anwalt muss zunächst versucht werden, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert dies, wird ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erarbeitet. Ist auch dieser erfolglos, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Schuldner muss nun 6 Jahre lang den pfändbaren Anteil seines Einkommens und eventuelle Vermögenswerte an einen Insolvenzverwalter abtreten, der diese gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Auch muss der Schuldner während dieser Zeit einer Erwerbsarbeit nachgehen oder sich glaubhaft darum bemühen.

Ist diese so genannte Wohlverhaltensphase überstanden, kann auf Antrag die Restschuldbefreiung erteilt werden.
Die Private Insolvenz bietet überschuldeten Personen die Chance, finanziell völlig neu anfangen zu können.