Privatdarlehen
Informationen zum Privatdarlehen
Das Privatdarlehen hat zwei Bedeutungen:
Es kann ein Darlehen sein, wo eine Privatperson der Darlehensgeber ist. Diese Form der Kreditvergabe gibt es gelegentlich unter Verwandten oder guten Bekannten, wobei der Kreditgeber eine beliebige Privatperson sein kann.
Hier gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie bei der Kreditvergabe von Banken.
Privatdarlehen können formlos geschlossen werden, wobei der schriftliche Vertrag sinnvoll ist. Sehr oft werden diese Privatdarlehen gesucht, wenn die Bank den Kredit abgelehnt hat.
Der Begriff Privatdarlehen ist heute auch sehr verbreitet, wenn es sich um Konsumkredite handelt, die von den Banken an Privatpersonen zum Kauf von Konsumgegenständen ausgereicht werden.
