Pfändung

Informationen zur Pfändung

Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kommt es zu einer Pfändung. Zuständig hierfür ist das Amtsgericht, an dessen Ort der Schuldner seinen Wohnort hat.


Es gibt verschiedene Arten der Pfändung:

Zum einen sind das Sachpfändungen. Hierfür sind Gerichtsvollzieher zuständig, die auf Antrag des Gläubigers tätig werden.

Darüberhinaus gibt es noch Lohnpfändungen. Hier wird auf Anordnung des Amtgerichtes ein Teil des Lohnes oder Gehaltes dem Arbeitnehmer direkt vom Verdienst abgezogen, über das er nicht mehr verfügen kann.

Oftmals versuchen Gläubiger aber auch, direkt eine Kontopfändung durchzuführen.