Nominalzins
Informationen zum Nominalzins
Der jährlich auf ein Darlehen zu zahlende Zinssatz wird als Nominalzins bezeichnet. Zusammen mit der festgesetzten Tilgung bestimmt der Nominalzins die Höhe der monatlich an das Kreditinstitut zu entrichtende Rate.
Da der Nominalzins weder Bearbeitungs- noch Vermittlungsgebühren enthält, sind die Kreditinstitute gesetzlich dazu, verpflichtet zusätzlich den Effektivzins anzugeben.
Potenzielle Kreditnehmer sollten daher zum objektiven Vergleich der Angebote aller Banken den Effektivzinssatz vergleichen, wobei beachtet werden muss, dass auch dieser noch keine Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge beinhaltet.
