Kredit ohne Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, auch als Schufa bekannt, macht beim Vorliegen negativer Merkmale schon mal bei der Genehmigung eines neuen Kredites einen Strich durch die Rechnung. Eine Lösung bietet das Internet mit dem Kredit ohne Schufa an. Die Besonderheit: Der Kredit wird von Schweizer Finanzinstituten angeboten und kann über deutsche Anbieter beantragt werden.
Folgende Anbieter bieten Ihnen einen Kredit ohne Schufa
|
Bon Kredit
|
|
zum Anbieter |
|
Creditolo
|
|
zum Anbieter |
Beim Kredit ohne Schufa wird generell keine Auskunft bei der Schufa eingeholt und der Kredit wird auch nicht als neuer Kredit an die Schufa gemeldet.
Die Höhe des schufafreien Kredites ist auf 3.500 Euro für einen einzelnen Antragsteller begrenzt. Zwei Antragsteller, beispielsweise eine Lebensgemeinschaft oder ein Ehepaar, können die doppelte Höhe erhalten. Für die Rückzahlung hat der Kreditnehmer 40 Monate Zeit.
Die Ratenhöhe beträgt rund 110 Euro; der Effektivzins liegt bei ca. 15 Prozent und entspricht damit den Konditionen für Dispokredite.
Voraussetzungen für einen Kredit ohne Schufa
Um den Kredit ohne Schufa beantragen zu können, sind einige grundsätzliche Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehört unter anderem ein fester Wohnsitz in Deutschland und ein regelmäßiges Einkommen aus einer angestellten Tätigkeit bei einem Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag sollte seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen bestehen und darf nicht gekündigt sein. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Auch beim Höchstalter sind Altersgrenzen zu beachten: 58 Jahre für Personen aus Westdeutschland und 55 Jahre für Personen aus Ostdeutschland.
Die Beantragung für den Kredit ohne Schufa findet direkt über die Homepage des Internetanbieters online statt. Die erforderlichen Daten werden dazu gesichert übertragen und innerhalb kürzester Zeit wird ein Angebot zugesandt - entweder per E-Mail oder per Post. Wenn das Angebot akzeptiert wird, reicht die Rücksendung per Post.
Das Geld wird dann schnellstmöglich entweder in bar durch einen Postboten ausgezahlt oder auf das Girokonto des Antragstellers überwiesen.


