Disagio

Begriffserklärung Disagio

Als Begriff der Immobilienfinanzierung bedeutet Disagio ein Abschlag vom Nennwert der Darlehenssumme, der in Prozente von ihr angegeben und berechnet wird. Ausgezahlt wird die um den Disagiobetrag geminderte Darlehenssumme, zurückzuzahlen ist jedoch die gesamte Darlehenssumme.


Beispiel: wird eine Darlehenssumme von 100000 € mit einem Disagio von 5 % gewährt, werden 95000 € ausgezahlt, zurückzuzahlen sind dennoch 100000 €. Die 5000 € sind vorab gezahlte Zinsen bzw. Kreditbearbeitungsgebühren.

Sinnvoll ist ein Disagio in der Regel zur Finanzierung von vermieteten Immobilien, da die Kosten dafür steuerlich absetzbar sind.