Bürge
Was ist ein Bürge?
Der Bürge verpflichtet sich vertraglich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Der Bürge sichert damit die mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gegenüber dem Gläubiger ab.
Auch die Mietzahlung kann durch eine Mietbürgschaft vom Vermieter gefordert werden. In allen Fällen sichert der Bürge ein Geldgeschäft zwischen zwei Parteien mit der Übernahme der Bürgschaft ab.
Im Fachjargon wird der Bürge auch Nebenschuldner genannt. Um die Bürgschaft rechtskräftig zu machen, schließt der Bürge mit dem Kreditinstitut einen Bürgschaftsvertrag ab.
Der Bürgschaftsvertrag ist - entgegen anderen üblichen Vertragsverhältnissen - ein einseitig bindender Vertrag.
