Beleihungsgrenze

Informationen zur Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze errechnet sich aus dem Verkehrswert oder auch Marktwert der Sicherheit, die für eine Finanzierung vom Kreditgeber zur Sicherheitenbewertung herangezogen wird.

Im Normalfall berechnet sich der Beleihungswert, indem man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- oder Marktwert multipliziert.


Mit der Differenz zwischen 100% und der Beleihungsgrenze arbeitet der Kreditgeber als sogenanntem Sicherheitsabschlag.

Bei einem Realkredit beträgt die Beleihungsgrenze im Regelfall 60% des Beleihungswertes.

Bei Bauspardarlehen mit dinglicher Absicherung beträgt die Beleihungsgrenze ca. 80% des Beleihungswertes, abhängig von der Risikofreude des Kreditgebers.