Abtretung
Informationen Abtretung
Von einer Abtretung spricht man, wenn im Privatrecht die Forderungen von einem Gläubiger auf den anderen übertragen werden.
Die Abtretung erfolgt durch einen formlosen Vertrag. Der Schuldner wird beim Vertragsabschluss nicht miteinbezogen.
Die Forderungen werden im Namen und aus dem Recht des neuen Gläubigers geltend gemacht.
Künftige Forderungen werden ebenfalls abgetreten.
Eine Abtretung dient den Sicherungszwecken oder bringt die Forderungen, die einen Vermögenswert besitzen, in den Umlauf.
Es wird zwischen einer stillen und einer offenen Abtretung unterschieden.
Wird ein Staatsgebiet vertraglich überlassen, spricht man im Völkerrecht ebenfalls von einer Abtretung.
